Bürgerinitiative LSSB
  • Start
  • Chroobach
  • Seerücken / Thurgau
  • Wichtige Links
  • Start
  • Chroobach
  • Seerücken / Thurgau
  • Wichtige Links
Die Windräder kommen!

Wie geht es auf dem Chroobach weiter?

Die Ausgangssituation

Seit dem Jahr 2012 plant die Projektgemeinschaft Chroobach, ein Zusammenschluss der Elektrizitätswerke des Kanton Schaffhausen (EKS AG) und der SH Power, einen monströsen Eingriff in eine der bislang ungestörtesten, ursprünglichsten Naturlandschaften des westlichen Bodensee und des deutsch schweizerischen Grenzgebiets.

Auf den Rücken des Schienerbergs, eines der ältesten Landschaftsschutzgebiete unserer Region, auf der schweizer Seite Chroobach genannt, sollen vier
über 200 m hohe Windkraftanlagen direkt an der Grenze, hoch über dem Hegau errichtet werden.

Unter dem aberwitzigen Argument mit diesen Monstern in unseren Schwachwind-Gebieten einen Beitrag zur Energiewende und damit zur Umwelt zu leisten, sollen zehntausende Quadratmeter unserer intakten Natur zerstört werden.

Das hohe Gut einer unberührten Naturlandschaft wird der Gier nach Subventionen geopfert. Institutionelle und private Investoren, getrieben von gewitzten Projektierern und deren manipulierten Gutachten, erhoffen sich glänzende Erträge und verlieren dabei aus dem Auge, dass die tatsächliche Windausbeute einen solch brachialen Eingriff in unsere Natur niemals rechtfertigen wird.

Darüber hinaus scheint den Planern die Verhältnismäßigkeit ihres Projekts völlig entglitten zu sein. Für die vage Hoffnung auf ein bisschen unbelegten Windertrag sollen Orte wie Maria Tann, Herrentisch, Oberwald oder Chroobach-Hütte, die schon seit Generationen von den Menschen unserer Region zur Erholung aufgesucht werden, in ihrer Unberührtheit geopfert werden.

Den Bürgern, die diese Verschandelungen zu ertragen haben, wird suggeriert :„Ihr tut damit etwas für die Umwelt und gegen den Klimawandel!“. Aber genau das Gegenteil ist der Fall, denn ein ineffizientes Windrad verschwendet Resourcen und fördert die Nutzung von fossilen Energieträgern und der Kernkraft. Es geht nicht um Kernenergie oder Windkraft, sondern es geht um die Verhältnismässigkeit der Projekte!

88.000 Einwohner des Landkreises Konstanz werden sich täglich mit den 4 Windkraftanlagen auseinander setzen müssen, dagegen nur 2.000 Menschen im Kanton Schaffhausen, wie die Schweizer Betreiber selbst stolz zugeben. Nicht ohne Grund haben die Planer von Kanton, EKS und SH-Power die Anlagen unmittelbar an die Grenze gestellt, denn die deutsche Bevölkerung, selbst die unmittelbar Betroffenen, waren bislang von einer Beteiligung an der Projektplanung kategorisch ausgeschlossen. Würde die Anlage im Schweizer Sichtfeld stehen, sähen sich die Projektierer mit ungleich größerem Widerstand konfrontiert

Der Gemeinderat Hemishofen, auf dessen Gemarkung die Türme entstehen sollen, hat seine Bürger offen zum Widerstand aufgefordert! Schliessen wir uns ihnen an!


​Die Einsprache

Um den Einstieg in die Bauplanung der Windkraftanlagen zu ermöglichen war es notwendig, dass der Kantonsrat des Kanton Schaffhausen eine Änderung / Anpassung seines Richtplans beschliesst. Im Vorfeld dieses Beschlusses öffnete der Rat die Möglichkeit der Einsprache zu dieser Planung.  Institutionen, Vereine, Gemeinden, politische Gremien aber auch Privatpersonen diesseits und jenseits der Grenze, erhielten die Gelegenheit bis zum 20. Oktober 2017 einen Einspruch in Schaffhausen abzugeben.
Das Echo war gewaltig! 
Insgesamt gingen 1.157 Briefe und eMails beim Kanton ein. Die Auswertung der Einsprachen waren für das Projekt vernichtend. Die allermeisten dieser Rückmeldungen waren ablehnend dem Projekt gegenüber. Bei den Stellungnahmen der Gemeinden, Gremien und Institutionen waren unglaubliche 84% ablehnend. Das war die größte Anzahl an Einsprachen, die jemals bei einer solchen Anhörung generiert wurde (die genaue Auswertung der Einsprache kann man hier ab S.4 nachlesen), doch den Kantonsrat liess das kalt!!


​Der Kantonsratsbeschluss zur Richtplanänderung

Überfordert durch die riesige Anzahl an ablehnenden Einsprüchen, beschloß der Kantonsrat zunächst die Meinungsäusserungen von Betroffenen und Nachbarn zu ignorieren und unbeirrt an der Richtplanänderung festzuhalten. Selbst so gewichtige Einsprachen wie die des ​Landkreis Konstanz (Link) , des Schwarzwaldvereins (Link) oder des Hegau Geschichtsvereins (Link) wurden schlichtweg ignoriert. Nachdem zunächst die Entscheidung über die Richtplanänderung im Kantonsrat verschoben wurde, kam es am 03. Dezember 2018 dann doch unerwartet zu einer Abstimmung. Die Richtplanänderung wurde mit 34 zu 18 Stimmen angenommen. Wenn wundert's, wenn man weiß, dass der Kanton Schaffhausen Mehrheitsaktionär (75%) des Projektierers EKS ist und der Vorsteher des kantonalen Baudepartements Martin Kessler Verwaltungsratspräsident der EKS ist!
Allerdings gelang es Kantonsrat Josef Würms eine entscheidende Verbesserung in den Beschluss aufnehmen zu lassen. Mit der Abstimmung beschloss der Kantonsrat, dass bei Grosswindanlagen in Landesgrenznähe bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit zwingend die ESPOO Konvention anzuwenden ist (Link).


​Was ist ESPOO?

Die ESPOO Konvention ist ein Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen.  Sie verpflichtet die Ursprungspartei (Staat, in dem ein Vorhaben geplant wird), die Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf den Nachbarstaat (betroffene Partei) zu prüfen. Weiter sieht die Espoo-Konvention vor, dass die Ursprungspartei die Kontaktstelle der betroffenen Partei über alle Vorhaben in Kenntnis setzt, die voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen zur Folge haben. Es gibt der betroffenen Partei die Möglichkeit, am Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung mitzuwirken. Der Öffentlichkeit der betroffenen Partei (natürlichen und juristischen Personen und Vereinigungen) gewährt die Espoo-Konvention zudem die Möglichkeit, im Rahmen der UVP zum Vorhaben Stellung zu nehmen. In den Umweltverträglichkeitsprüfungen des Vorhabens müssen auch die Umweltauswirkungen auf den Nachbarstaat dargestellt werden. Schliesslich ist in der Espoo-Konvention festgehalten, dass die Ursprungspartei bei ihrem Entscheid auch die Ergebnisse der Anhörung im Nachbarstaat beziehungsweise in den Nachbarstaaten (betroffene Parteien) berücksichtigt.
(Zitat Bundesamt für Umwelt, Schweiz; www.bafu.admin.ch)


Das heißt, die Regeln, die auf deutscher Seite für ein vergleichbares Projekt anzuwenden sind gelten jetzt auch für das Projekt Windpark Chroobach! Einzige Bedingung die Vertreter der betroffenen Partei (Deutschland) müssen von Ihrem Recht zur Intervention bei Regelüberschreitung auch Gebrauch machen.


​Wie geht es weiter?

Am 07. Dezember 2018 hat das Planungs- und Naturschutzamt Schaffhausen bestätigt, dass Berlin vom Baudepartement über das Projekt informiert wurde und das angefragt wurde, ob Deutschland sich an der Projektplanung auf Basis der ESPOO-Konvention beteiligen möchte. Berlin hat diese Anfrage an das Regierungspräsidium Freiburg zur Entscheidung weitergeleitet. Während sich Schaffhausen der klammheimlichen Hoffnung hingibt, dass Berlin und Freiburg an einer Projektbeteiligung auf Basis der ESPOO - Konvention nicht interessiert sind, was im Fall unseres Regierungspräsidiums in Freiburg auch nicht unwahrscheinlich ist, sprechen Insider davon, dass Regionalverband und Landkreis auf jeden Fall intervenieren werden. 


Fazit

Zur Zeit ist  alles offen. ​
Der geänderte Richtplan liegt jetzt in Bern und muss dort ebenfalls beschlossen werden, was wahrscheinlich ist. Wenn der Richtplan rechtsverbindlich ist wird die Gemeinde Hemmishofen, auf deren Gemarkung das Projekt einmal stehen soll, gefragt werden ob Sie einer Umzonierung der betroffen Flächen zustimmt, was nötig wäre um dort Windräder zu bauen. Nach allem was wir bislang wissen wird die Gemeinde Hemmishofen der Umzonierung nicht zustimmen und damit ist das Projekt eigentlich gescheitert, denn es liegt in der Autonomie der Gemeinde solche Entscheidungen zu treffen. Nicht wenige Schweizer Freunde befürchten allerdings, dass der Kanton versuchen wird die Gemeindeautonomie auszuhebeln indem er das Projekt zu einem Projekt von nationalem Interesse erklären wird und damit die Entscheidung über die Umzonierung der Gemeinde entziehen wird. Damit rückte ein Windpark Chroobach in erschreckende Nähe!!
Wir müssen weiterkämpfen, und wachsam bleiben zum Wohl und erhalt unserer einmaligen Bodenseelandschaft!


​Die Chroobachtürme... 
      

Links          Datenschutzerklärung          Impressum 

Copyright © 2018