Schall- und Infraschallbelastungen von Windrädern zu prognostizieren ist eine äusserst komplexe Angelegenheit, eine Berechnung mit vielen Unbekannten. Deshalb sind Schallgutachten häufig fehlerhaft und unzureichend. Immer wieder, wie zuletzt auch bei den geplanten Windrädern auf dem Kirnberg sind die Gutachten gemäß VDI-Nachrichten nicht auf dem neuesten, wissenschaftlichen Stand und somit mangelhaft. (Quelle)
Welche Folgen solche ungeeigneten Lärmgutachten haben können, zeigt das Beispiel des Schuttertals im Schwarzwald. Die dortigen Windräder sind viel lauter als prognostiziert, die Anwohner klagen über „wummernden“ Lärm. (Quelle)
Insbesondere der sog. Infraschall führt in der Umgebung von Windrädern häufig zu einer Gesundheitsbelastung. (Quelle) In Bayern gilt zum Schutz der Bevölkerung die sogenannte 10H-Regel. Das heißt die Entfernung von Wohngebäuden muss mindestens zehnmal so groß sein wie die Höhe des Windrads. Beispiel: Ein 200 Meter hohes Windrad muss mindestens 2.000 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt liegen. In Baden-Württemberg wurde sogar schon der in den Koalitionsverhandlungen vereinbarte Richtwert von nur 700 Metern unterschritten.